Es spart Platz und ist ein Traum vieler Kinder: ein Hochbett, am besten noch mit Rutsche und Kletterwand. Dennoch sollte die Anschaffung gut überlegt werden.

Wenn sich die Vierjährige ein „Rutschebett“ wünscht, der Erstklässler von der Ritterburg mit Ausguckturm träumt oder das Kinderzimmer einfach zu klein ist, stellen sich viele Eltern die Frage: Ist ein Hochbett das richtige für unser Kind? Das Angebot ist riesig, die Fotos in den Prospekten oder Online-Shops sehen verlockend fröhlich aus. Der Platz unter dem Bett kann als Stauraum, Spielplatz, gemütliche Kuschelhöhle oder Arbeitsplatz genutzt werden. Doch Fakt ist auch: Hochbetten sind eine Unfallquelle.

Vor allem Kleinkinder sind gefährdet. Bei ihnen ist der Kopf im Verhältnis zum Rest des Körpers am schwersten, deswegen fallen sie meist auf den Kopf. Eine Schädelfraktur und/oder ein Schädel-Hirn-Trauma können die Folge sein. Aber auch Ältere fallen zum Beispiel beim Spielen und Toben herunter und können sich schwer verletzen. Eine Brüstung schützt vor dem Herausfallen im Schlafen, lockt aber auch zum Herumklettern. Manche kaufen ein Hochbett aus praktischen, ökologischen oder finanziellen Gründen gebraucht über E-Bay oder bekommen es vererbt – dann fehlen vielleicht wichtige Teile, sind Verbindungen nicht mehr stabil, korrekte Aufbauanleitungen nicht vorhanden. Das alles alles kann das Unfallrisiko erhöhen. Manchmal sind es auch tragische Umstände, wie etwa nicht weggeräumtes Spielzeug, das herumliegt, oder herausragende Verzierungen am selbst gebauten Hochbett, die schlimme Folgen haben können. Einige Grundregeln sollten Eltern daher beachten, wenn sie sich für ein Hochbett im Kinderzimmer entscheiden.

1. Frühestens ab dem Grundschulalter nutzen:
Es wird ein Mindestalter von sechs, besser sieben Jahren empfohlen. Für Kinder mit bestimmten Einschränkungen sind Hochbetten grundsätzlich nicht geeignet, zum Beispiel bei ADHS, Schlafwandeln oder epileptischen Anfällen.

2. Auf Prüfzeichen achten:
Die europäische Sicherheitsnorm EN 747 steht für „Anforderungen an die Sicherheit, Festigkeit und Dauerhaltbarkeit von Etagenbetten und Hochbetten für den Wohnbereich“. Achten Sie auf einen entsprechenden Hinweis am Bett, in der Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung! Das GS-Zeichen gewährt zudem eine Sicherheitsprüfung. Darüber hinaus sollten natürlich auch die Bestandteile (Material, Lacke, Kunststoffe, Matratzen usw.) robust sein und keine gesundheitsschädlichen Stoffe enthalten. Kindermöbel, die mit dem „Goldenen M“ der Deutschen Gütegemeinschaft Möbel (DGM) ausgezeichnet sind, wurden auch auf diese Aspekte hin geprüft.

3. Absturzsicherung:
Ab Oberkante der Matratze muss die Brüstung auf jeder Seite mindestens 16 Zentimeter hoch sein. Empfohlen werden 30 Zentimeter, in der Schweiz sogar 65 Zentimeter. Die Öffnung für den Ausstieg sollte 30 bis 40 Zentimeter breit sein. Bei der Brüstung dürfen die Abstände wiederum nicht größer als 7,5 Zentimeter sein. Sonst könnte ein Kind darin stecken bleiben.

4. Die richtige Matratze wählen:
Bitte nur Schaum- oder Latexmatratzen verwenden. Federkernmatratzen laden durch den Trampolineffekt quasi zum Hüpfen ein und erhöhen damit Gefahr, dass das Kind über die Brüstung stürzt.

5. Aufstieg anbringen:
Empfohlen werden Treppen mit festen, mindestens 30 Zentimeter breiten Stufen. Bei Modellen mit Leitern sollten diese fest mit dem Bett verbunden sein und einen Handlauf haben. Manche Hersteller bieten integrierte Leuchtelemente an sowie eine flexible Sicherung, die sich bewährt, wenn zum Beispiel jüngere Geschwister oder Besuchskinder im Zimmer sind.

6. Aufbau:
Achten Sie auf stabile Verbindungen. Der Lattenrost liegt fest im Rahmen. Idealerweise sollte das Bett bündig an der Wand stehen und dort verankert werden. Ist das nicht möglich, muss der Abstand weniger als 7,5 Zentimeter oder mehr als 23 Zentimeter betragen.

7. Alltagstest:
Findet das Kind auch im Dunkeln sicher den Weg aus dem Bett? Sind Kordeln, Gardinen, Kabel weit genug entfernt? Wird herumliegendes Spielzeug vor dem Schlafen weggeräumt? Liegt ein weicher Teppich vor dem Bett, falls doch einmal ein Sturz passiert? Werden Regeln eingehalten (nicht vom Bett springen etc.)?

Text: iw, Foto: Deutsche Gütegemeinschaft Möbel (DGM)/Paidi


Drei Fragen an Professor Dr. med. Guido Fitze

Direktor der Klinik und Poliklinik für Kinderchirurgie am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus in Dresden

Herr Professor Fitze, kommt es oft vor, dass aus Hochbetten gestürzte Kinder bei Ihnen
in die Notaufnahme gebracht werden?

Es ist wirklich ein Thema, das unverändert aktuell ist. Wir behandeln hier in unserer Notaufnahme etwa 10.000 Kinder im Jahr, davon ist etwa ein Kind pro Woche im Zusammenhang mit einem Hochbett verunglückt. Nicht nur Kleinkinder sind betroffen, es fallen Kinder jeden Alters heraus.

Welche Verletzungen treten auf?

Das ist ganz unterschiedlich. Typisch ist folgende Situation: Das Kind wacht auf, weil es auf Toilette muss. Dann stürzt es auf dem Weg nach unten, weil es vielleicht noch schlaftrunken ist oder weil es vielleicht zu dunkel ist. Bei solchen Stürzen kommt es meist zu Frakturen in der Ellenbogenregion, aber auch zu Schädelfrakturen. Andere durchaus schwere Verletzungen können bei einem Sturz entstehen, wenn auf dem Fußboden Gegenstände herumliegen, also zum Beispiel Spielzeug. Oft unterschätzt wird auch die Gefahr einer Strangulation, zum Beispiel durch Gardinen, Vorhänge und Kabel oder die falsche Anordnung von Gitterstäben in der Absturzvorrichtung sowie falsche Abstände zwischen Wand und Bett.

Wie kann man solche Unfälle vermeiden?

Komplett vermeiden lassen sich Unfälle sicher nicht, aber das Risiko der Verletzungen kann man verringern. Bitte bauen Sie das Hochbett nicht selbst, sondern kaufen Sie ein Modell, das die Vorschriften nach der Sicherheitsnorm erfüllt (Anmerkung der Redaktion: siehe Checkliste). Als maximale Höhe wird 1,60 Meter empfohlen, die Treppe sollte fest verankert und mit einem Antirutschbelag versehen sein. Der Abstand zur Wand darf nicht zu groß sein, das Bett sollte außerdem nicht vor dem Fenster stehen, auch da sind schon schlimme Unfälle passiert.

Ein Hochbett - der Traum vieler Kinder! (Foto: Deutsche Gütegemeinschaft Möbel (DGM)/Paidi)